BREAK THE SILENCE
AUFKLÄRUNG, GERECHTIGKEIT, ENTSCHÄDIGUNG
Wie ist es möglich, dass ein Mensch in einer Gefängniszelle im
sogenannten „Sicherheitsgewahrsam“ verbrennt und die Todesumstände seit
bald 2 Jahren ungeklärt bleiben? Die offenen Fragen zu dem Todesfall
Oury Jallohs sind zahlreich und erschreckend.Umso unfassbarer ist die bislang fehlende Aufklärung von Seiten der Staatsanwaltschaft und die Behinderungen durch das Landgericht Dessau.
Am 7.1. 2005 wurde Oury Jalloh von der Dessauer Polizei in „Schutzhaft“ genommen, wo er in einer Gewahrsamszelle an Händen und Füßen an Wand und Boden „fixiert“ qualvoll verbrannte.
Am 6.5.2005 hat die Staatsanwaltschaft Dessau gegen 2 Polizeibeamte Anklage erhoben, wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen den einen und fahrlässiger Tötung gegen den anderen.
Im November 2007 ließ das Gericht die Anklage gegen den einen Polizisten fallen. Begründung: Er sei nicht für die Durchsuchung Oury Jallohs zuständig gewesen, bei der er angeblich ein Feuerzeug übersehen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft und die AnwältInnen der Nebenklage haben eine Beschwerde gegen das Fallenlassen der Anklage eingereicht.
Nach fast 2 Jahren seit dem Tod Oury Jallohs und über eineinhalb Jahre nach der Anklage durch die Staatsanwaltschaft wird durch Beschluss des Landgerichts Dessau vom 2.1.07 nun die Anklage gegen den Dienstgruppenleiter zugelassen. Das Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassung wird vor dem Landgericht Dessau – Schwurgericht – stattfinden.
Weiteres unter: http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
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